Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Tragetaschen

Welche Tragetaschen sind erlaubt?

Nach der beschlossenen Änderung des Verpackungsgesetzes dürfen ab dem 1.1.2022 leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 µ (Mikrometer) nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Auch Bio-basierte und Bio-abbaubare Kunststofftragetaschen fallen unter das Verbot.

Folgende Tragetaschen fallen nicht unter das Verbot und sind demnach erlaubt:

  • Dünnwandige Plastiktüten mit weniger als 15 µ : Hier sind hauptsächlich die in Suppermärkten an der Obsttheke erhältlichen "Knotenbeutel" gemeint. Die Beutel dienen einem praktischem und hygienischem Umgang mit den lose verkauften Lebensmitteln . Derzeit gibt es hier keine umweltfreundlicheren Alternativen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. kompostierbaren Alternativen  
  • Plastiktüten mit einer Foliendicke von mehr als 50 µ: Diese Tragetaschen werden als Mehrwegtaschen eingestuft. Deshalb sind sie vom Plastiktütenverbot ausgenommen.

Unsere angebotenen Tragetaschen sind gesetzeskonform!

Eine Stellungnahme des verantwortlichen Bundesministeriums finden Sie hier: Stellungnahme BMU

DKT Tragetaschen bedruckt

Bedruckte Tragetaschen in den Farben: Waldmeister, Waldbeere, Zitrone, Schwarze Johannisbeere.

mehr

HDPE Tragetaschen unbedruckt

Schlaufentragetasche aus HDPE in transparent und natur.

mehr

Weihnachtstragetaschen

Tragetaschen bedruckt mit verschiedenen Weihnachtsmotiven

mehr

DKT Tragetaschen unbedruckt

DKT Tragetaschen mit Grifflochverstärkung zur Verwendung als Plastiktasche, Folientragetasche.

mehr

HDPE Tragetaschen bedruckt

bedruckt in den Farben: meerblau, magenta, himbeer, limette, kastanie, orange, lila, aquamarinblau. 

mehr