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Tragetaschen

Welche Tragetaschen sind erlaubt?

Nach der beschlossenen Änderung des Verpackungsgesetzes dürfen ab dem 1.1.2022 leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 µ (Mikrometer) nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Auch Bio-basierte und Bio-abbaubare Kunststofftragetaschen fallen unter das Verbot.

Folgende Tragetaschen fallen nicht unter das Verbot und sind demnach erlaubt:

  • Dünnwandige Plastiktüten mit weniger als 15 µ : Hier sind hauptsächlich die in Supermärkten an der Obsttheke erhältlichen "Knotenbeutel" gemeint. Die Beutel dienen einem praktischem und hygienischem Umgang mit den lose verkauften Lebensmitteln . Derzeit gibt es hier keine umweltfreundlicheren Alternativen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. kompostierbaren Alternativen  
  • Plastiktüten mit einer Foliendicke von mehr als 50 µ: Diese Tragetaschen werden als Mehrwegtaschen eingestuft. Deshalb sind sie vom Plastiktütenverbot ausgenommen.

Unsere angebotenen Tragetaschen sind gesetzeskonform!

Eine Stellungnahme des verantwortlichen Bundesministeriums finden Sie hier: Stellungnahme BMU